DEUTSCHLANDS GRÖSSTE KREBS‑CONVENTION

by yeswecan!cer

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Bild vom Panel – Inklusion – geht doch! – Keine Angst am Arbeitsplatz – von der Krebs-Convention YES!CON von yeswecan!cer mit Alexandra von Korff, Michael Feilmayr, Björn Böhning, Yvonne Ulrich, Nicola Mendelsohn und Alexander Mazza

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Inklusion – geht doch!

Keine Angst am Arbeitsplatz

Der Befund Krebs stellt einen jeden Tag vor neue Herausforderungen. Schweigen oder darüber sprechen? Das ist eine generelle Frage im Alltag, aber auch und besonders im Rahmen der Kommunikation am Arbeitsplatz. Denn zu den Sorgen um die Gesundheit kommt häufig die Angst, den Job zu verlieren – und damit in finanzielle Not zu geraten. Diese Bedenken sind nicht unbegründet, hat der Arbeitgeber grundsätzlich das Recht auf krankheitsbedingte Kündigung.

Das Lexikon definiert Arbeit als „zielgerichtetes, bewusstes Handeln des Menschen zum Zweck der Existenzsicherung und Bedürfnisbefriedigung“. Arbeit ist also in zweierlei Hinsicht für den Menschen wichtig. Daher kehren auch über 60 Prozent der Patienten nach ihrer Therapie zurück in den Beruf, das sind zwei Drittel aller Berufstätigen. Und die Motivation der Krebspatienten ist hoch.
Doch viele sehen sich mit einer Reihe – oft unausgesprochener – Vorurteile konfrontiert: Können die krebskranken Mitarbeiter ihr Pensum erfüllen? Wie sieht es mit Fehlzeiten aus, und wie wahrscheinlich ist ein Rückfall?

Tatsächlich sind viele Patienten nach ihrer Therapie nicht mehr so belastbar wie vor ihrer Erkrankung, und ein Wiedereinstieg sollte behutsam erfolgen. Dafür gibt es das sogenannte „Betriebliche Eingliederungsmanagement“ – wer das in Anspruch nimmt, kann zudem nicht so einfach gekündigt werden. Dazu zählt das „Hamburger Modell“. Dies ermöglicht einen stufenweise Wiedereinstieg in den alten Job. Die Arbeitsleistung wird langsam gesteigert und mit dem behandelnden Arzt ein Eingliederungsplan erstellt. Der Arbeitgeber ist während der Zeit nicht verpflichtet, ein Gehalt zu zahlen – der Patient erhält in dieser Zeit entweder Krankengeld oder Übergangsgeld, abhängig davon ob die Krankenkasse oder Rentenversicherung die Träger der Maßnahme sind. Ebenfalls bietet der Status der Schwerbehinderung einen erweiterten Kündigungsschutz.